Schau nicht weg
 

Anzeichen und Folgen von Kinderklau (unrechtmäßigen Kindesentzug)

Hier sollen nun die Anzeichen des ungerechtfertigten Kindesentzuges, also dem Kinderklau aufgezeigt werden.

Der Kindesentzug passiert zumeist völlig unerwartet, ohne jegliche Vorankündigung.
Für das Einschreiten des Jugendamtes reicht eine denunzierende Meldung (etwa durch Familienangehörige, Nachbarn, Kindergarten, Lehrer, Arzt, Verein, Beratungsstelle o. ä.).

Der Wahrheitsgehalt der Meldung an das Jugendamt wird zumeist nicht hinreichend oder gar nicht geprüft.
Im Klartext: Ein Verdacht oder eine Beschuldigung reicht oftmals für eine Inobhutnahme aus.

Zwar ist das Jugendamt verpflichtet, spätestens nach 48 Stunden einen richterlichen Beschluss vorzulegen, jedoch passiert dies häufig nicht.

Die Inobhutnahme darf nach Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen (etwa Familienhilfe, Therapie, Elternberatung u. w.) gescheitert sind, oder wenn keine alternativen Maßnahmen das Wohl des Kindes gewährleisten können.

Jedoch werden immer häufiger Inobhutnahmen ohne Einschalten oder Anhörung der Eltern vorbereitet und völlig unerwartet durchgeführt.

Betroffene berichten fast alle über erpresserische Methoden. Z. B. "Entweder Sie unterschreiben die freiwillige Inobhutnahme, oder Sie sehen Ihr kind nie wieder!"

Beim Kinderklau geht die Inobhutnahme ohne vorherige Maßnahmen von Statten.

Der Kinderklau passiert häufig in sozial intergrierten und völlig normalen Familien.

Der Kinderklau geht meist mit Teilentzug der elterlichen Sorge einher. Man entzieht den Eltern zumeist nicht das gänzliche Sorgerecht, sondern lediglich die wichtigsten Teile: das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitsfürsorge.

Bei Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen werden die Eltern nahezu völlig übergangen und haben kaum bis gar kein Mitspracherecht. Die Elternautonomie wird völlig untergraben.

Bereits ab der Inobhutnahme wird unverzüglich eine absolute Kontaktsperre zwischen Kind und Eltern oder auch Geschwisterkindern verhängt. Diese dauert in der Regel etwa drei Monate; es gibt jedoch auch Fälle, wo diese auch über ein Jahr und länger andauert.

Oft bleibt den Eltern Kenntnis über Verbleib des Kindes verwehrt.

Durch die Kontaktsperre wird eine systematische Entfremdung erwünscht und tatsächlich vollzogen.

Das Kind wird meist mehrere 100 Kilometer entfernt untergebracht, so dass ein Besuchskontakt meist nur einmal im Monat für 1-2 Stunden möglich ist.

Während der Besuchskontakte ist meist ein Aufpasser anwesend, der den Umgang zwischen Kind und Eltern kontrolliert und protokolliert. Telefonkontakte werden abgehört, Briefe gelesen und leider auch zensiert.

Eltern erhalten keine Möglichkeit, die erhobenen Anschuldigungen mittels Beweisen oder Zeugen zu widerlegen.

Eltern erhalten i. d. R. nur erschwert und auch nur teilweise Akteneinsicht.

Betroffene berichten, dass Akten verschwinden oder verändert werden.

Eltern, die die Anschuldigungen bestreiten, die Maßnahme nicht akzeptieren werden als unkooperativ, uneinsichtig und nicht reflektiv bezeichnet. Daraus resultiert für das Jugendamt unausweichlich die Erziehungsunfähigkeit der Eltern.

Zeigen sich Eltern wehrhaft, werden sie zu Therapien und anderen Auflagen genötigt.

In vielen Fällen werden die Eltern, vorzugsweise die Mutter (i. d. R. Hauptbezugsperson des Kindes)mit dem Vorwurf, sie hätten eine psychologische Erkrankung wie z. B. Münchhausen-by-Proxy oder Boderline.

Jeder Vorwurf, den man an die Eltern richtet, ist nichts anderes als eine vermeintliche Begründung zur Erziehungsunfähigkeit. Somit wird das Kind nicht zurückgeführt.

Statt schnellem Handeln werden sämtliche Maßnahmen in die Länge gezogen. Nach einer gewissen Zeit wird dann z. B. die Erziehungsfähigkeit der Eltern nicht mehr in Frage gestellt, jedoch wird nun mit der Entfremdung aufgrund der langen Zeit der Fremdunterbringung eine nicht mehr mögliche Rückführung des Kindes begründet.

Eltern werden nicht über Dinge, die das Kind betrifft, informiert.

Eltern haben kein Mitspracherecht mehr, was das Leben ihres Kindes anbetrifft, z. B. Schulwahl, Operationen, Impfungen, Religion, Taufe, Paten usw.! Eltern werden also völlig entsorgt.

Für weitere Angehörige bedeutet der Kinderklau ebenfalls Kontaktausschluss.

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