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Hier sollen nun die Anzeichen des ungerechtfertigten Kindesentzuges, also
dem Kinderklau aufgezeigt werden.
Der
Kindesentzug passiert zumeist völlig unerwartet, ohne jegliche
Vorankündigung.
Für das Einschreiten des Jugendamtes reicht eine denunzierende Meldung
(etwa durch Familienangehörige, Nachbarn, Kindergarten, Lehrer, Arzt,
Verein, Beratungsstelle o. ä.).
Der
Wahrheitsgehalt der Meldung an das Jugendamt wird zumeist nicht
hinreichend oder gar nicht geprüft.
Im Klartext: Ein Verdacht oder eine Beschuldigung reicht oftmals für eine
Inobhutnahme aus.
Zwar
ist das Jugendamt verpflichtet, spätestens nach 48 Stunden einen
richterlichen Beschluss vorzulegen, jedoch passiert dies häufig nicht.
Die
Inobhutnahme darf nach Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz nur das letzte
Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen (etwa Familienhilfe, Therapie,
Elternberatung u. w.) gescheitert sind, oder wenn keine alternativen
Maßnahmen das Wohl des Kindes gewährleisten können.
Jedoch
werden immer häufiger Inobhutnahmen ohne Einschalten oder Anhörung der
Eltern vorbereitet und völlig unerwartet durchgeführt.
Betroffene
berichten fast alle über erpresserische Methoden. Z. B. "Entweder Sie
unterschreiben die freiwillige Inobhutnahme, oder Sie sehen Ihr kind nie
wieder!"
Beim
Kinderklau geht die Inobhutnahme ohne vorherige Maßnahmen von Statten.
Der
Kinderklau passiert häufig in sozial intergrierten und völlig normalen
Familien.
Der
Kinderklau geht meist mit Teilentzug der elterlichen Sorge einher. Man
entzieht den Eltern zumeist nicht das gänzliche Sorgerecht, sondern
lediglich die wichtigsten Teile: das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die
Gesundheitsfürsorge.
Bei
Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen werden die Eltern nahezu völlig
übergangen und haben kaum bis gar kein Mitspracherecht. Die
Elternautonomie wird völlig untergraben.
Bereits
ab der Inobhutnahme wird unverzüglich eine absolute Kontaktsperre zwischen
Kind und Eltern oder auch Geschwisterkindern verhängt. Diese dauert in der
Regel etwa drei Monate; es gibt jedoch auch Fälle, wo diese auch über ein
Jahr und länger andauert.
Oft
bleibt den Eltern Kenntnis über Verbleib des Kindes verwehrt.
Durch
die Kontaktsperre wird eine systematische Entfremdung erwünscht und
tatsächlich vollzogen.
Das
Kind wird meist mehrere 100 Kilometer entfernt untergebracht, so dass ein
Besuchskontakt meist nur einmal im Monat für 1-2 Stunden möglich ist.
Während
der Besuchskontakte ist meist ein Aufpasser anwesend, der den Umgang
zwischen Kind und Eltern kontrolliert und protokolliert. Telefonkontakte
werden abgehört, Briefe gelesen und leider auch zensiert.
Eltern
erhalten keine Möglichkeit, die erhobenen Anschuldigungen mittels Beweisen
oder Zeugen zu widerlegen.
Eltern
erhalten i. d. R. nur erschwert und auch nur teilweise Akteneinsicht.
Betroffene
berichten, dass Akten verschwinden oder verändert werden.
Eltern,
die die Anschuldigungen bestreiten, die Maßnahme nicht akzeptieren werden
als unkooperativ, uneinsichtig und nicht reflektiv bezeichnet. Daraus
resultiert für das Jugendamt unausweichlich die Erziehungsunfähigkeit der
Eltern.
Zeigen
sich Eltern wehrhaft, werden sie zu Therapien und anderen Auflagen
genötigt.
In
vielen Fällen werden die Eltern, vorzugsweise die Mutter (i. d. R.
Hauptbezugsperson des Kindes)mit dem Vorwurf, sie hätten eine
psychologische Erkrankung wie z. B. Münchhausen-by-Proxy oder Boderline.
Jeder
Vorwurf, den man an die Eltern richtet, ist nichts anderes als eine
vermeintliche Begründung zur Erziehungsunfähigkeit. Somit wird das Kind
nicht zurückgeführt.
Statt
schnellem Handeln werden sämtliche Maßnahmen in die Länge gezogen. Nach
einer gewissen Zeit wird dann z. B. die Erziehungsfähigkeit der Eltern
nicht mehr in Frage gestellt, jedoch wird nun mit der Entfremdung aufgrund
der langen Zeit der Fremdunterbringung eine nicht mehr mögliche
Rückführung des Kindes begründet.
Eltern
werden nicht über Dinge, die das Kind betrifft, informiert.
Eltern
haben kein Mitspracherecht mehr, was das Leben ihres Kindes anbetrifft, z.
B. Schulwahl, Operationen, Impfungen, Religion, Taufe, Paten usw.! Eltern
werden also völlig entsorgt.
Für
weitere Angehörige bedeutet der Kinderklau ebenfalls Kontaktausschluss. |